ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SPORT IMPORT GMBH

§ 1 Geltung der Bedingungen
1.1. Die Lieferung, Leistung und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Verkäufers sind sofern nicht anders verabredet freibleibend und unverbindlich. Die Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer Bestätigung des Verkäufers in Textform, z.B. per Email oder Telefax. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt der Verkäufer nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt diese Bestätigung als erteilt.
2.2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten,Maße, Gewichts- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Maße, Gewichts- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Preise
3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager.
3.3. Skontoabzüge bedürfen der vorherigen Vereinbarung und Bestätigung auf der Rechnung. Ist ein Skontoabzug vereinbart, muss die Zahlung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist erfolgen sofern der Skonto abgezogen wird. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto des Verkäufers.
3.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Kaufpreisforderungen unabhängig von einem etwaigen Zahlungsziel sofort fällig zu stellen, wenn die Zahlungsbedingungen durch den Käufer nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Käufer die Zahlungen einstellt. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer zuvor Wechsel hereingenommen oder Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist darüber hinaus bei Vorliegen der o.g. Umstände berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.5. Alle Zahlungen haben direkt an den Verkäufer zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht des Verkäufers nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3.6. Aufrechnungsrechte stehen den Parteien nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.7. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bestellung gültigen Preise des Verkäufers. Übersteigen diese die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.8. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer, des Rücktritts vom Kaufvertrag durch den Verkäufer, z.B. gem. § 455 BGB, ist der Verkäufer berechtigt, 20% des Kaufpreises zzgl. verauslagter Verpackungs- und Fracht- sowie Rückfrachtkosten als Schadensersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
3.9. Jeder Weiterverkauf an Wiederverkäufer ist vom Verkäufer zu genehmigen.

§ 4 Mängelhaftung
4.1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rückobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4.2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe:a) Der Verkäufer wählt, ob eine Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache erfolgt. b) Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. c) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Gegenständen beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. d) Bei gebrauchten Gegenständen ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit
5.1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten: Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
5.4. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, wird die Dauer der vom Käufer zu setzenden Nachfrist auf 6 Wochen festgelegt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer.
5.5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5.6. Im Falle der Erforderlichkeit einer Beitreibung unserer Forderungen im Rahmen des außergerichtlichen oder gerichtlichen Inkassos kommt ein gewährter Rabatt in Wegfall.

§ 6 Verbot des Weiterverkaufs außerhalb des EWR+
6.1. Weiterverkäufe dürfen nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und in die Schweiz erfolgen.

§ 7 Gesamthaft
7.1. Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen, soweit diesem kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
7.2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Gefahrübergang
8.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk” vereinbart. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person abgegeben worden ist oder zwecks Verwendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
8.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt der Besteller auch dann, wenn die Zustellung durch werkseigene Fahrzeuge erfolgt.
8.3. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich oder auf Wunsch des Käufers verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
8.4. Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Der Verkäufer deckt die Lieferung durch eine Transportversicherung ein, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer. Ansprüche aus der Transportversicherung gehen nach Gefahrübergang auf den Käufer über. Sollte der Käufer keine Transportversicherung wünschen, so muss er dies schriftlich dem Verkäufer mitteilen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.
9.2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Herstellung, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
9.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
9.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
9.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 10 Pfändbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
10.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts; die Geltung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
10.2. Oldenburg ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, der Verkäufer sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.3. Sollte sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergeben, ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers.
10.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 11 Datenschutz
11.1. Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich, ob sie vom Käufer unmittelbar oder von Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten. Wir sichern die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu. Einer gesonderten Anzeige der Datenspeicherung bedarf es nicht.

Stand 08/2018